Patientenverfügung erstellen — rechtssicher in 10 Minuten

Konkrete Situationen, konkrete Behandlungswünsche, automatische Plausibilitätsprüfung. Ab 19,99 EUR, einmalig.

BGH-konformAutomatisch geprüftOhne Notar gültig
Patientenverfügungs-Generator — Konkrete Situationen, konkrete Behandlungswünsche, automatische Plausibilitätsprüfung. Ab 19,99 EUR, einmalig.
DSGVO-konform
Daten in Deutschland gehostet
Ergebnis in unter 2 Minuten
Einmalzahlung — kein Abo
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So funktioniert es

1

Situationen durchgehen

Für 4 medizinische Situationen entscheidest du, welche Behandlungen du wünschst oder ablehnst.

2

Wünsche festlegen

Ergänze persönliche Wertvorstellungen, Organspende-Wunsch und Behandlungsort.

3

PDF erhalten

Deine BGH-konforme Patientenverfügung als professionelles PDF — unterschriftsbereit.

Patientenverfügung — was du wissen musst

Eine rechtssichere Verfügung schützt deinen Willen. Vage Formulierungen können im Ernstfall wirkungslos sein.

BGH-Konformität: Warum konkrete Situationen entscheidend sind

Zwei BGH-Urteile (2016 und 2018) haben klargestellt: Eine Patientenverfügung ist nur wirksam, wenn sie konkrete Behandlungssituationen mit konkreten Behandlungswünschen verknüpft. Allgemeine Aussagen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen" reichen nicht aus.

!

Häufiger Fehler

„Ich möchte nicht künstlich am Leben erhalten werden" — ohne konkrete Situationsbeschreibung ist diese Formulierung nach BGH nicht ausreichend bestimmt.

Unser Patientenverfügung-Generator führt dich durch 4 medizinische Situationen und verbindet jeweils konkrete Behandlungswünsche — exakt nach BGH-Anforderungen.

BGH 2016 & 2018§ 1827 BGB
0 Minbis zur fertigen Verfügung
ab 0,00vs. 150–400 € beim Anwalt

Die wichtigsten Themen einer Patientenverfügung

Was ist eine PV?

Eine schriftliche Erklärung deiner Behandlungswünsche für den Fall, dass du nicht mehr entscheidungsfähig bist.

PV vs. Vorsorgevollmacht

Die PV regelt WAS du willst. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, WER es durchsetzt. Beides ergänzt sich.

Was kostet es?

Beim Anwalt: 150–400 EUR. Notar nicht zwingend. Unser Tool erstellt eine BGH-konforme Verfügung ab 19,99 EUR.

Wann aktualisieren?

Der BGH empfiehlt eine Überprüfung alle 2 Jahre. Deine Wünsche können sich mit dem Alter ändern.

Schmerz & Symptome

Schmerz- und Symptombehandlung wird stets als gewünscht festgelegt — das ist medizinisch und ethisch geboten.

Für wen ist der Patientenverfügung-Generator?

1

Ab 18 Jahren vorsorgen

Ein Unfall kann jeden treffen. Eine Patientenverfügung ist in jedem Alter sinnvoll — nicht nur im Alter.

2

Für Eltern miterstellen

Viele ältere Menschen scheuen das Thema. Du kannst gemeinsam mit deinen Eltern eine Verfügung erstellen.

3

Bestehende PV prüfen

Vor 2016 erstellte Verfügungen entsprechen oft nicht den BGH-Anforderungen. Unser Tool hilft bei der Aktualisierung.

Tiefer eintauchen

Patientenverfügung — deine medizinische Stimme, wenn du nicht sprechen kannst

Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte und Angehörige nach bestem Wissen — aber oft nicht in deinem Sinne. Eine BGH-konforme Patientenverfügung ist seit 2016 rechtlich bindend, wenn sie konkret genug formuliert ist.

Was regelt eine Patientenverfügung?

Sie legt fest, welche medizinischen Behandlungen du ablehnst oder wünschst, wenn du selbst nicht mehr entscheiden kannst. Typische Situationen: irreversibles Koma, fortgeschrittene Demenz, Sterbeprozess. Typische Entscheidungen: Reanimation ja/nein, künstliche Beatmung ja/nein, künstliche Ernährung ja/nein, Schmerztherapie auch wenn lebensverkürzend, Organspende. Die Verfügung muss so konkret sein, dass sie auf die eingetretene Situation klar anwendbar ist — Floskeln wie „keine Apparatemedizin" reichen laut BGH 2016 nicht.

BGH-Urteil 2016: Patientenverfügungen müssen konkret genug sein. Allgemeine Wünsche („würdevoll sterben") sind unwirksam.

Was macht sie BGH-konform?

Seit BGH-Beschluss XII ZB 61/16 vom 06.07.2016 gilt: Eine Patientenverfügung muss konkrete Behandlungsmaßnahmen für konkrete Situationen regeln — nicht pauschal. Konkret heißt: Situation (z.B. „irreversibles Koma ohne realistische Bewusstseinsrückkehr") UND Maßnahme (z.B. „keine künstliche Beatmung"). Unser Generator arbeitet mit 12 medizinischen Situationen und 8 Behandlungsarten, die du pro Situation einzeln entscheidest. Das Ergebnis ist rechtssicher — auch vor Gericht.

Demenz — oft vergessen, oft kritisch

Demenz ist ein schleichender Prozess — irgendwann verlierst du die Fähigkeit zu entscheiden. Ohne spezifische Demenz-Regelung entscheiden andere über künstliche Ernährung, Krankenhausaufenthalte, Sedierung. Die meisten Muster-Verfügungen decken Demenz nur pauschal ab. Unser Tool unterscheidet nach Stadien: frühe Demenz (du erkennst Angehörige), mittlere (du erkennst nicht mehr, aber kannst noch reagieren), späte (bettlägerig, sprachlos). Jedes Stadium bekommt eigene Behandlungs-Weisungen.

Demenz-Stadien einzeln regeln: früh (noch Kontakt), mittel (keine Erkennung), spät (bettlägerig). Pauschal-Regelung = oft ungültig.

Form und Unterschrift

Schriftlich, eigenhändig unterschrieben — das reicht. Kein Notar nötig. Auch getippt OK, solange die Unterschrift eigenhändig ist. Datum empfehlenswert (zeigt Aktualität). Die Verfügung sollte alle 1-2 Jahre neu datiert und unterschrieben werden — zeigt, dass sie noch deinem Willen entspricht. Zeugen sind nicht zwingend, aber hilfreich: ein Hausarzt oder eine Vertrauensperson als Mit-Unterzeichner macht die Verfügung bei Zweifeln belastbarer.

Organspende mitregeln

Deutschland: Zustimmungslösung — keine Organspende ohne ausdrückliche Einwilligung. Ohne Patientenverfügung oder Ausweis entscheiden Angehörige nach mutmaßlichem Willen — was sie oft ablehnen, weil sie unsicher sind. In der Verfügung kannst du Organspende zulassen und Bedingungen festlegen (alle Organe / bestimmte Organe / ausschließlich Forschung). Unser Tool erstellt parallel zur Verfügung einen Organspende-Ausweis zum Einstecken. Beide Dokumente sollten sich NICHT widersprechen.

Verfügung aktiv durchsetzen

Eine Patientenverfügung ohne jemanden, der sie durchsetzt, ist oft wirkungslos. Kombiniere sie mit Vorsorgevollmacht: die Vollmacht-Person weiß vom Dokument, hat Kopien, redet mit Ärzten. Zusätzlich: Hausarzt-Gespräch — trag die Verfügung in die Patientenakte ein. Im Notfall schauen Ärzte zuerst in die Akte, dann nach Dokumenten. Kopien: Brieftasche (Hinweiskarte), Bevollmächtigte, Hausarzt, ggf. Online-Registrierung (Zentrales Vorsorgeregister). Ohne Verteilung landet das Dokument oft im Schrank — und wird nicht gefunden.